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Am 6. März 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues Schreiben veröffentlicht, das sich mit der ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte befasst. Dieses ersetzt das bisherige Schreiben vom 10. Mai 2022 und bringt einige wesentliche Neuerungen mit sich. Besonders die Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten für Steuerpflichtige stehen im Fokus. Doch was genau ändert sich? Und welche Punkte sollten Krypto-Anleger jetzt beachten? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zu den neuen Vorgaben und deren Auswirkungen auf die Besteuerung von Kryptowährungen wie Bitcoin & Co.
Neue Begrifflichkeiten: Virtuelle Währungen werden zu Kryptowerten Bisher wurde in offiziellen Steuerdokumenten von “virtuellen Währungen und sonstigen Token” gesprochen. Mit dem neuen Schreiben passt das BMF seine Begriffe an die aktuelle aufsichtsrechtliche Terminologie an und spricht nun allgemein von Kryptowerten. Diese Umstellung verdeutlicht den weitergehenden Regulierungsansatz und stellt eine einheitliche Begriffsnutzung sicher.
Wichtige Änderungen und neue Regelungen
Das neue BMF-Schreiben bringt zahlreiche Klarstellungen und Anpassungen mit sich, die insbesondere für private und gewerbliche Anleger von Bedeutung sind. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:
1. Verschärfte Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten
- Steuerpflichtige müssen detaillierte Nachweise über ihre Krypto-Transaktionen erbringen.
- Die Dokumentationspflichten gelten sowohl für private als auch gewerbliche Investoren.
- Finanzämter können jetzt umfassendere Steuerreports zur Nachprüfung heranziehen.
2. Steuerliche Behandlung von Claiming und Staking
- Claiming von Kryptowerten wird nun explizit in das Steuerrecht einbezogen.
- Beim (passiven) Staking gibt es neue Regelungen zur Erfassung von Einkünften (z. B. Zeitpunkt der Besteuerung bei Einbuchung in die Wallet).
3. Neue Vorgaben für die Bewertung von Kursen
- Der Ansatz von sekundengenauen Kursen und Tageskursen wird ausführlich geregelt.
- Steuerpflichtige können wahlweise den Tagesdurchschnittskurs, Tageszeitkurs oder Tagesschlusskurs für die Berechnung nutzen.
4. NFTs und Liquidity Mining bleiben (noch) unberührt
Interessanterweise sind Non-Fungible Tokens (NFTs) und Liquidity Mining weiterhin nicht im neuen Schreiben enthalten. Das BMF plant jedoch, das Dokument sukzessive zu ergänzen und sich diesen Themen in Zukunft zu widmen.
Was bedeutet das für Krypto-Anleger?
Mit diesen Neuerungen müssen sich insbesondere private Anleger auf eine stärkere Dokumentationspflicht einstellen. Wer bisher seine Wallet-Transaktionen nicht sorgfältig aufgezeichnet hat, sollte jetzt handeln! Hier sind einige Praxistipps, um steuerliche Risiken zu minimieren:
✅ Nutze Leitfäden und Steuer-Tools: Leitfäden und Softwarelösungen wie CoinTracking oder Accointing helfen bei der Erfassung und Dokumentation deiner Transaktionen. Mehr findest Du dazu hier: Kryptowährungen richtig versteuern
✅ Bewahre Transaktionsnachweise auf: Screenshots von Handelsplattformen, Wallet-Logs und Steuerreports sind essenziell.
✅ Achte auf den richtigen Kursansatz: Wähle eine konsistente Methode zur Berechnung deiner Gewinne und Verluste.
✅ Berate dich mit einem Experten: Gerade bei komplexen Sachverhalten (z. B. Staking, Lending oder ICOs) kann ein Steuerberater wertvolle Hilfe leisten.
Fazit zum neuen BMF-Schreiben vom 06.03.2025
Mehr Klarheit, aber auch mehr Pflichten Das neue BMF-Schreiben bringt Licht ins Dunkel der Krypto-Besteuerung, aber auch neue Herausforderungen. Die Finanzämter erhalten klare Vorgaben zur Prüfung von Steuerfällen, während Anleger größere Sorgfalt bei der Dokumentation walten lassen müssen. Wer sich frühzeitig auf die neuen Regeln einstellt, kann steuerliche Risiken vermeiden und von der zunehmenden Klarheit profitieren.
Weitere Informationen zum BMF-Schreiben gibt es hier: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte